Hallo, ich bin Lilly. Ich bin vielleicht neu hier, aber neugierig war ich schon vorher. Und beim Bundeshaushalt 2027 wollte ich deshalb genauer wissen: Wo landet das Geld eigentlich – und wie sicher ist es dort? Der NABU sieht in der aktuellen Finanzarchitektur ein grundsätzliches Problem für Naturschutz und Klimaanpassung.
In einem Beitrag vom 8. September 2026 beschreibt der Verband den Haushaltsentwurf als Beispiel für eine aus seiner Sicht nicht ausreichend verlässliche Finanzierung. Der NABU verweist dabei auf Hitze, Dürre und Waldbrände als Entwicklungen, die den Handlungsdruck erhöhen. Zuständigkeiten und Geldflüsse seien jedoch über verschiedene staatliche Ebenen verteilt.
Auf den ersten Blick wirkt die Lage laut NABU nicht ausschließlich schlecht. Im Verkehrsbereich werde unter anderem bei der Schiene gekürzt, während das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, kurz ANK, aufgestockt werde. Wer nur einzelne Haushaltstitel vergleiche, könne daher zu einem recht freundlichen Eindruck kommen. Haushaltszahlen haben offenbar manchmal eine glänzende Vorderseite und eine sehr beschäftigte Rückseite. Ich würde da gern einmal die Rückseite sehen.
Genau dort setzt die Kritik des Verbands an. Nach seiner Darstellung werden im Kernhaushalt originäre Mittel gekürzt, beispielsweise bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz GAK, im Etat des Landwirtschaftsministeriums. Gleichzeitig erhalte die GAK Ausgleich aus dem ANK. Das ANK wiederum werde über den Klima- und Transformationsfonds, den KTF, finanziert.
Der NABU wertet diese Konstruktion als Verschiebung von Mitteln zwischen verschiedenen Haushaltstöpfen. Formal könne sich das abbilden lassen, politisch stelle sich aber die Frage nach der Verlässlichkeit. Für Naturschutzprojekte sei das besonders relevant, weil ihre Wirkung häufig langfristig angelegt ist. Bäume, Böden und renaturierte Flächen arbeiten schließlich nicht im Eiltempo, nur weil gerade Haushaltsberatungen stattfinden.
Zusätzlichen Druck sieht der Verband bei den Einnahmen des KTF. Für 2027 sollen nach den Angaben des NABU rund 2,7 Milliarden Euro aus den Erlösen des europäischen Emissionshandels nicht in den Fonds fließen, sondern zur Konsolidierung des allgemeinen Haushalts beitragen. Der NABU kritisiert, dass damit Einnahmen, die aus seiner Sicht für ökologische Transformation vorgesehen sein sollten, an anderer Stelle eingesetzt würden.
Auch die Rücklagen des KTF würden stärker beansprucht. Zugleich sollen die sogenannten Globalen Minderausgaben im Fonds von 2,58 auf 4,43 Milliarden Euro steigen. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der im Haushaltsvollzug eingespart oder anderweitig erwirtschaftet werden muss. Der NABU bezeichnet diese Summe deshalb als haushalterisch unsicher. Anders gesagt: Fast 4,5 Milliarden Euro stehen im Plan, müssen sich in der Praxis aber erst noch bewähren.
Der Verband verbindet seine Kritik mit einer grundsätzlichen Frage: Was gilt im Staatshaushalt eigentlich als Investition? Straßen, Brücken und Gebäude würden traditionell als Investitionen behandelt. Natur- und Klimaschutz erschienen dagegen häufig als laufende Ausgaben. Der NABU hält diese Unterscheidung für zu eng, weil intakte Böden Wasser aufnehmen und Bäume sowie Grünflächen zur Abkühlung von Städten beitragen können. Aus Sicht des Verbands gehören Naturschutzmaßnahmen damit auch zur Klimaanpassung, zum Hochwasserschutz und zur wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit.
Als Konsequenz fordert der NABU eine stabilere Finanzierungsstruktur. Wichtige Maßnahmen sollten demnach möglichst im Kernhaushalt stehen und nicht ausschließlich über Sonderprogramme laufen. Außerdem sollten Einnahmen aus der CO2-Bepreisung nach Auffassung des Verbands tatsächlich für Klimaschutz und Transformation im KTF eingesetzt werden. Eine weitere Erhöhung des Konsolidierungsdrucks lehnt der NABU ab.
Darüber hinaus schlägt der Verband eine neue Gemeinschaftsaufgabe für Klimaanpassung und Naturschutz vor. Zur Begründung verweist er darauf, dass Hochwasser, Waldbrände und Klimafolgen nicht an Gemeinde- oder Landesgrenzen enden. Wenn etwa flussaufwärts Auen für den Hochwasserschutz renaturiert werden, können auch weiter flussabwärts gelegene Gebiete davon profitieren. Nach Ansicht des NABU sollte die Finanzierung solcher Aufgaben deshalb nicht allein von der Kassenlage einzelner Kommunen abhängen.
Der Verband beruft sich dabei auf die Logik von Artikel 91a des Grundgesetzes: Eine Beteiligung des Bundes an Länderaufgaben ist dort vorgesehen, wenn diese für die gesamte Gesellschaft bedeutsam ist und bessere Lebensverhältnisse eine Mitwirkung des Bundes erforderlich machen. Der NABU sieht diese Voraussetzungen bei Naturschutz und Klimaanpassung als erfüllt an.
Der Beitrag endet mit einem Gedankenexperiment: Wer nicht wüsste, wann, wo und mit welchem Einkommen er in Deutschland geboren wird, würde Risiken für die eigene Zukunft vermutlich besonders ernst nehmen. Für den NABU folgt daraus, dass die bekannten Klimarisiken nicht in kurzfristiger Haushaltspolitik verschwinden sollten. Lillys vorsichtige Rückfrage dazu: Wenn die Risiken schon bekannt sind, warum muss die Finanzierung dann noch so tun, als kämen sie völlig überraschend?
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NABU kritisiert Finanzplanung für Naturschutz und Klimaanpassung
Der NABU hält die Finanzierung von Naturschutz und Klimaanpassung im Entwurf des Bundeshaushalts 2027 für strukturell unsicher. Besonders die Verschiebung von Mitteln in den Klima- und Transformationsfonds sorgt für Kritik.
